Schulordnung

Schulordnung der Primarschule Margeläcker

Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung. Überall da, wo Menschen zusammen sind, braucht es Regeln.

Wir pflegen einen wertschätzenden Umgang miteinander und

  • nehmen Rücksicht
  • helfen einander
  • verletzen niemanden, auch nicht mit Worten
  • sind höflich
  • sind tolerant
  • verhalten uns respektvoll
  • halten Ordnung
  • tragen Sorge zum Material
  • befolgen Anweisungen aller Lehrpersonen und des Schulpersonals

Unterricht

Die SchülerInnen erscheinen pünktlich zum Unterricht.

Schulweg

  • Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.
  • Die Kinder legen den Schulweg selbstständig zurück (keine Eltern-Taxi-Fahrten).
  • Hinweis zur Unfallversicherung: Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind die Heilungskosten bei Schulunfällen obligatorisch bei der Krankenkasse des Kindes versichert.
  • Mit dem fäG (fahrzeugähnlichen Gerät) zur Schule:
    Ab der 2. Klasse dürfen die SchülerInnen, nach dem Einholen der Bewilligung bei der Schulleitung, mit einem fäG zur Schule kommen. Handhabung und Einverständniserklärung.

Schulareal

  • Auf dem Schulareal gilt ein allgemeines Fahrverbot während den Schulzeiten (Montag bis Freitag 07.00-18.00 Uhr).
  • Die grosse Pause verbringen alle SchülerInnen auf dem Pausenplatz.
  • Während der grossen Pause beobachten Lehrpersonen das Geschehen und helfen bei Fragen und Problemen.
  • Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Rauchen ist für alle verboten.
  • SchülerInnen dürfen keine elektronischen Geräte sichtbar auf sich tragen. Die Geräte sind ausgeschaltet. Bei Nichtbefolgen werden diese bis Ende des Schultages eingezogen.
  • Fremdes Eigentum wird weder beschädigt noch versteckt.
  • Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden an persönlichem Eigentum.
  • Das Mitführen gefährlicher Gegenstände (Waffen oder waffenähnliche Spielzeuge, Laser und Ähnliches) ist untersagt. Sie werden den SchülerInnen abgenommen und der Schulleitung zur Aufbewahrung abgegeben. Die Rückgabe erfolgt nur an die Erziehungsberechtigten.

Schulmaterial, Mobiliar und Gebäude

  • Zum Schulmaterial wird Sorge getragen. Verlust und Beschädigung werden in Rechnung gestellt.
  • Beschädigungen an Gebäuden und Mobiliar werden auf Kosten des Verursachers repariert oder ersetzt. 

Absenzen

  • Kranke Kinder werden bis 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn per Klapp bei der Lehrperson abgemeldet. Dabei wird die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens mitgeteilt. Ansonsten gilt die Abmeldung nur für einen Tag.
  • Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass verpasster Schulstoff aufgearbeitet wird.  
  • Die Abmeldung vom Schwimm- oder Sportunterricht erfolgt schriftlich mit Begründung.
  • Arztbesuche sind wenn möglich in die schulfreie Zeit zu legen.

Klapp ist unser offizielles Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Bitte kommunizieren Sie ausschliesslich via Klapp, denn nur so können wir seitens der Schule gewährleisten, dass alle Lehrpersonen die notwendigen Informationen bei Absenzen erhalten.

Urlaubsgesuche und Q-Halbtage

  • Urlaubsgesuche werden nur aus wichtigen Gründen gewährt und müssen bis spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Termin schriftlich und mit Begründung, bei der Schulleitung eingereicht werden. Urlaubsverlängerungen oder günstige Flugtarife gelten nicht als wichtige Gründe.
  • Bei Urlaubsgesuchen von mehr als zwei Tagen gelten die freien Schulhalbtage automatisch im entsprechenden Schuljahr als bezogen. Bei besonderen Schulanlässen oder an Prüfungstagen werden die freien Schulhalbtage in der Regel nicht bewilligt.

Urlaubsgesuche sind frühzeitig einzureichen:

Urlaubslänge Einreichungsfrist Zuständigkeit
bis zu 1 Tag (2 Halbtage) 2 Schultage vorher Klassenlehrperson
ab dem 2. Tag (3 Halbtage und mehr) oder Verlängerung von Ferien- und Feiertagen 4 Wochen vor dem gewünschten Termin Schulleitung

Verpasster Schulstoff muss zu Hause nachgearbeitet werden. Es liegt in der Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten, den verpassten Schulstoff mit dem Kind vor- bzw. nachzuholen und sich um den Bezug der benötigten Unterrichtsmaterialien zu kümmern.

Hinweis zur Unfallversicherung

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind die Heilungskosten bei Schulunfällen obligatorisch bei der Krankenkasse des Kindes versichert.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage: https://primarschule-margelaecker.schule-wettingen.ch

Die Eltern werden gebeten, die Lehrpersonen bei der Durchsetzung der Hausordnung zu unterstützen.

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