Eltern - ABC
Absenzen
Die Eltern sind verpflichtet die Klassenlehrperson resp. an der Bezirksschule die Schulleitung persönlich über eine Absenz vor Schulbeginn zu informieren. Die Kontaktinformationen werden mit dem Stundenplan kommuniziert. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs wird die Abwesenheit schriftlich entschuldigt und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet. Als Entschuldigungsgründe gelten in der Regel Krankheit und Unfall. Bei krankheitsbedingten Absenzen ab 2 Wochen oder bei begründeten Zweifeln an der Krankheit des Kindes kann ein Arztzeugnis verlangt werden. Bei verspätetem Erscheinen im Unterricht entscheidet die Lehrperson, ob die betreffende Lektion als besucht gilt.
Adressänderungen
Adressänderungen bitte schriftlich mit Name und Klasse der Klassenlehrperson und dem Sekretariat mitteilen.
Arztbesuche
Arztbesuche, auch Zahnarztbesuche, sind wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Aufgabenhilfe
Die Aufgabenhilfe ist ein Angebot für die Schülerinnen und Schüler der Schule Wettingen. Die Aufgabenhilfe findet jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag statt und ist kostenpflichtig. Im Schulkreis Zehntenhof wird die Aufgabenhilfe auch am Mittwoch angeboten. Sie dient der Unterstützung von Schülerinnen und Schüler bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben. Die Bezirksschule bietet anstelle der Aufgabenhilfe eine Fachaufsicht an. Weitere Informationen und das Anmeldeformular befinden sich auf der Webseite der einzelnen Schulkreise.
Die Aufgabenhilfe findet jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag von 15.10 bis 17.00 Uhr statt. Im Schulkreis Zehntenhof jeweils auch am Mittwoch.
Die SchülerInnen verlassen die Aufgabenhilfe sobald sie ihre Aufgaben fertiggestellt haben. Die Bezirksschule bietet anstelle der Aufgabenhilfe eine Fachaufsicht an. Genauere Informationen dazu finden Sie unter der Homepage der Bezirksschule.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt semesterweise schriftlich an das Schulsekretariat.
Kosten
Die Kosten für ein Semester betragen
- pro SchülerIn 250 Franken (bei späterem Eintritt 12.50 Franken pro Schulwoche)
- für Geschwister: pro Kind 200 Franken
In Härtefällen besteht für die Eltern die Möglichkeit bei der Gemeinde schriftlich Sozialbeiträge zu beantragen.
Beschwerden
Sollte ein Grund für eine Beschwerde eintreten, ist der Dienstweg einzuhalten. Zuerst soll zwingend mit der zuständigen Klassen-/Fachlehrperson gesprochen werden. Kommt es zu keiner befriedigenden Lösung ist die Schulleitung zu kontaktieren. Wir fassen Beschwerden als Chance zur Verbesserung der Beziehung zwischen uns und den Eltern oder anderen Personen auf. Sie geben uns wichtige Hinweise betreffend Schwächen oder Unzulänglichkeiten in unserer Institution. Jede Beschwerde wird ernst genommen. Es wird sachlich und lösungsorientiert damit umgegangen.
Besuchstage
Jedes Jahr im Februar/März (Ausnahme: Bezirksschule und Kindergarten) finden die offiziellen Besuchstage statt. Die Daten sind im Schulspiegel aufgeführt. Die Eltern sind auch unter dem Jahr herzlich zu Schulbesuchen eingeladen. Aus organisatorischen Gründen sind wir für eine Voranmeldung und Absprache dankbar.
Im Kindergarten wird auf offizielle Besuchstage verzichtet, da Elternbesuche erwünscht sind und jederzeit mit der Lehrperson vereinbart werden können.
Beurteilungsdossier
Im Beurteilungsdossier werden alle für die Gesamtbeurteilung relevanten Arbeiten der Schülerinnen und Schüler gesammelt. Der Ordner wird bei der Klassenlehrperson (Ausnahme Bezirksschule: bei der Fachlehrperson) aufbewahrt und kann von den Eltern und den Schülerinnen und Schülern auf Wunsch eingesehen werden. Am Ende des Schuljahres - nach Ablauf der Rekursfrist - erhalten die Eltern das Beurteilungsdossier ausgehändigt, in der Bezirksschule auf Anfrage der Erziehungsberechtigten. Im Kindergarten wird kein Beurteilungsdossier geführt.
Deutsch als Zweitsprache
DaZ-Unterricht ist eine Unterstützung bei der Integration von Kindern und Jugendlichen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. In Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson erarbeitet die DaZ-Lehrperson den Aufbau und die Entwicklung der Sprachkompetenz.
Diebstähle
Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden an persönlichem Eigentum.
Elektronische Geräte (Handys, MP3-Player, Spielkonsolen, Kameras usw.)
Auf dem Schulareal sichtbare oder nicht ausgeschaltete Geräte werden eingezogen, bei der Schulleitung deponiert und können am nächstfolgenden Schultag wieder abgeholt werden.
Die Schulleitung führt darüber Kontrolle. Wird einer Schülerin, einem Schüler das Gerät zum dritten Mal innerhalb von sechs Monaten entzogen, wird das Gerät bei der Schulleitung deponiert. Dieses kann durch die Eltern resp. Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung nach Vereinbarung ab dem nächsten Schultag wieder abgeholt werden. Bei weiteren Entzügen entscheidet die Schulpflege.
Liegt ein dringender Fall für die Benutzung des Handys vor, holen die Schülerinnen und Schüler die Bewilligung bei der Klassenlehrperson oder der Schulleitung ein. Die Lehrperson regelt bei Bedarf deren Verwendung im Rahmen eines Auftrags innerhalb der eigenen Unterrichtsstunde, die Schulleitung bei Schulveranstaltungen.
Wird mit einer Kamera oder einem Handy auf dem Schulareal oder an Schulveranstaltungen widerrechtlich gefilmt, wird das eingezogene Gerät der Polizei übergeben. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.
Elternmitarbeit
Eltern und Lehrpersonen wollen grundsätzlich dasselbe: das Kind optimal fördern, damit es seine Fähigkeiten entfalten und im Berufsleben wie auch in der Gesellschaft bestehen kann. Allerdings sind die Auffassungen darüber, was für das Kind gut und wichtig ist, verständlicherweise oft unterschiedlich. Eltern und Lehrpersonen erleben das Kind in verschiedenen Umfeldern. Daher ist es wichtig, dass die Eltern und Lehrpersonen das Gespräch miteinander suchen und einander ihre Auffassungen darlegen. Wenn Lehrpersonen und Eltern ihre Probleme und Fragen offen ansprechen und miteinander diskutieren, vermeiden sie, dass das Kind zwischen den verschiedenen Parteien hin- und hergerissen wird.
Ferienplan
Der Ferienplan ist unter Aktuell der Schulkreisseiten und im Kalender jeder Schulklasse ersichtlich.
Gefährliche Gegenstände
Sie sind in der Schule nicht erlaubt, werden den Schülerinnen und Schülern abgenommen und durch die Schulleitung aufbewahrt. Eine Rückgabe erfolgt nur an die Erziehungsberechtigten (sofern sie nicht der Polizei übergeben werden).
Grüssen
Auf dem Schulhausareal sind wir freundlich miteinander und grüssen uns.
Hausaufgaben
In Hausaufgaben kann das im Unterricht Gelernte vertieft werden. Hausaufgaben bieten auch die Möglichkeit, Arbeits- und Lerntechniken einzuüben. Zudem haben Hausaufgaben auch eine Brückenfunktion zum Elternhaus. Hausaufgaben sind massvoll zu erteilen, und die Schülerin resp. der Schüler soll sie in der Regel selbständig lösen können.
Informatik
Der Informatikunterricht findet integrativ in den Schulfächern gemäss Stundentafel statt. Mindestziele werden innerhalb der Klassenstufen definiert. Erste Kontakte mit dem Computer können bereits im Kindergarten stattfinden.
Information
Informationen über die Schule erhalten Sie durch die Klassenlehrperson oder die Schulleitung. Sie erreichen alle Mitarbeitenden unter vorname.nachname@schule-wettingen.ch. Es ist daher wichtig, dass der Schule immer eine aktuelle Adresse bekannt ist. Allgemeine Informationen über die Schule Wettingen entnehmen Sie auch der Homepage oder dem Schulspiegel, der jeweils vor den Sport- und Sommerferien erscheint.
Integrationsstelle
Kickboard
Für das Benützen von Kickboards, Rollbrettern, Inlineskates u.ä. auf dem Schulweg gelten die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes. Während der Unterrichtszeiten gilt für Kickboards u.ä. ein Fahrverbot auf dem Schulareal. Diese „fahrzeugähnlichen Geräte“ müssen beim offiziellen Standort deponiert werden. Die Schülerinnen und Schüler werden darüber informiert. Bei Verlust oder Diebstahl haftet die Schule nicht.
Für die Kindergartenschülerinnen und -schüler ist das Benutzen aller "fahrzeugähnlichen Geräte" auf dem Schulweg nicht erlaubt.
Kinderschutzgruppe
In der Klinik für Kinder und Jugendliche des Kantonsspitals Baden befassen sich professionelle Gruppen mit Kindern und Jugendlichen, bei denen der Verdacht oder die Gewissheit besteht, dass sie körperlicher oder seelischer Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Übergriffen ausgesetzt waren oder weiterhin sind. Die Kinderschutzgruppe ist jederzeit für direkt Betroffene, Lehrpersonen, Eltern und Bekannte erreichbar unter: Tel. 056 486 37 05.
Kleinklasse / Heilpädagogik
An der Primar- und Oberstufe Wettingen werden an Stelle der integrierten Heilpädagogik Kleinklassen geführt. Im Kindergarten ist die Heilpädagogik integriert.
Krankheit oder Abwesenheit von Lehrpersonen
Ist eine Lehrperson unvorhergesehen abwesend, übernimmt die Schule die Betreuung.
Im Kindergarten kann es Unterrichtsausfall geben, bei unvorhersehbarer Abwesenheit der Lehrperson. Bei einer länger andauernden Abwesenheit ist die Schule und der Kindergarten um eine Stellvertretung besorgt.
Lehrmittel
Die Lehrmittel werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Beschädigung werden sie den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Leitbild
Das Leitbild der Schulen Wettingen beschreibt Werte und Haltungen, die für alle Schulkreise massgebend sind. Es ist wegleitend für die weitere Entwicklung unserer Schule.
Littering
Jede Klasse besorgt mehrmals im Jahr die Grobreinigung von Litteringabfällen auf dem Pausenareal.
Notfälle
Die Schule Wettingen besitzt ein umfangreiches Notfallkonzept, um auf ausserordentliche Vorfälle rasch und professionell reagieren zu können.
Prävention
Die Präventionsarbeit liegt der Schule Wettingen besonders am Herzen. Ein umfangreiches Konzept begleitet die Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis in die Oberstufe.
Präventionskonzept
Promotionsverordnung
Die Gesamtbeurteilung der Schülerinnen und Schüler setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen. Alle Grundlagen werden im Beurteilungsdossier gesammelt. Die Sachkompetenz wird auf Grund der Beurteilungsbelege (Prüfungen, Arbeiten, Beobachtungen, usw.) erstellt und in einer Note ausgedrückt. Im Kindergarten wird ein Einschätzungsbogen, in der 1. Klasse (inkl. EK) werden Wortberichte erstellt. An der Kleinklasse werden teilweise individuelle Lernziele vereinbart. Die Selbst- und Sozialkompetenz umfasst die Beurteilung aller beteiligten Lehrpersonen. Sie wird in einem Wortbericht ausgewiesen.
Informationsbroschüre für Eltern "Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau"
Elternbroschüre und Zusatzinformationen in neun weiteren Sprachen
Qualität
Die Schule Wettingen hat ein Konzept mit einer Mehrjahresplanung zur Umsetzung von Qualitätsmassnahmen auf verschiedenen Ebenen. Das Konzept basiert auf dem Leitbild der Schule Wettingen, auf dem Bericht der Externen Schulevaluation sowie auf QUES Aargau, dem kantonalen Qualitätsmanagementkonzept einer geleiteten Schule. Mit der schrittweisen Umsetzung soll die Schul- und Unterrichtsqualität nachhaltig gesteigert werden.
Religionsunterricht
Die Landeskirchen bieten in der Regel konfessionellen Religionsunterricht an. Dieser findet an der Primarschule im Rahmen des Stundenplanes, in den Randstunden oder an unterrichtsfreien Halbtagen statt.
Schneesportlager
Die Kinder ab der Mittelstufe haben die Möglichkeit, an den Schneesportlagern der Gemeinde Wettingen teilzunehmen.
Schulleitung
Der Schulleitung obliegt die operative Führung der Schule. Sie ist zuständig für die pädagogische Führung, die Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Personalführung, die Finanzen, die Organisation und die Administration sowie für Information und Kommunikation. Das Schulsekretariat unterstützt die Schulleitung bei der Erfüllung der Aufgaben
Schulordnung
Die Schulordnung regelt das Zusammenleben auf dem Schulareal.
Schulpflege
Die Schulpflege führt unsere Schule strategisch. Kontaktstelle zur Schulpflege sind die Schulleitung oder das Schulsekretariat. Beide Stellen vermitteln Gespräche mit der Schulpflege.
Schulpsychologischer Dienst
Schulreisen
Die Schulreise ist ein Höhepunkt jedes Schuljahres. Wenn die Klasse ein Lager macht, entfällt in der Regel die Schulreise im entsprechenden Schuljahr.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale Beratungsstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. Mehr dazu finden Sie auf der Webseite der Gemeindeverwaltung Wettingen:
www.wettingen.ch/schulsozialarbeit
Schulweg
Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Bitte verzichten Sie wenn immer möglich auf den Autotransport.
Senioren im Unterricht
In der Schule Wettingen haben Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, eine Klasse regelmässig zu besuchen. Sie begleiten die Schülerinnen und Schüler und arbeiten im Unterricht mit: Begleiten, Vorlesen, Erzählen, Abhören, Malen, u.v.m. Es handelt sich um ein Freiwilligenprojekt der Pro Senectute.
Sonderschulung
Für Kinder mit einer Behinderung wird geprüft, ob die integrative Sonderschulung der separativen Sonderschulung vorzuziehen ist.
Sozialbeiträge
Für die Kosten von schulischen Aktivitäten (Schulreise, Lager) kann für Schülerinnen und Schüler aus Wettingen von der Gemeinde ein Sozialbeitrag von maximal 90% des Schülerbeitrags eingefordert werden. Ein entsprechender Antrag muss von den Eltern an die Klassenlehrperson gestellt werden.
Sportunterricht
Der Turn- und Schwimmunterricht ist obligatorisch. Beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler melden sich bei der Lehrperson und machen, so gut es geht, im Unterricht mit. Allergien, Asthma oder andere Einschränkungen sind der Lehrperson frühzeitig zu melden, ggf. muss eine Dispens mittels Arztzeugnis belegt werden.
Stundenplan
Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Regel Mitte Juni den Stundenplan für das kommende Schuljahr.
Stundenplan Kindergarten
Die Eltern der neu eintretenden Kindergarten-SchülerInnen erhalten Ende März den Stundenplan für das kommende Schuljahr.
Übertritt in die Primarschule
Übertrittsempfehlung |
Januar-März |
Übertrittsentscheid |
April-Mai |
Schulkreiszuteilung |
Frühlingsferien |
Klassenzuteilung / Stundenplan |
Mitte Juni |
Schnupperbesuch |
Ende Juni |
Schulbeginn |
Mitte August |
Unfall
Sollte Ihr Kind während dem Unterricht oder während Schulveranstaltungen verunfallen, handelt die verantwortliche Aufsichtsperson gemäss den Anweisungen im Notfallkonzept. Bei geringfügiger Beeinträchtigung versuchen wir die Erziehungsberechtigten herbeizurufen oder – falls wir niemanden erreichen – einen Arzt beizuziehen. Es ist daher wichtig, dass wir eine gültige Telefonnummer der Erziehungsberechtigten in unseren Unterlagen haben. Bei schwerwiegenderen Verletzungen wird gegebenenfalls die Ambulanz alarmiert. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es den Lehrpersonen nicht erlaubt, verletzte Schülerinnen und Schüler selbst zur Notfallversorgung zu transportieren. Die Erziehungsberechtigten werden schnellstmöglich durch die Schule informiert.
Urlaub
Urlaub wird nur aus wichtigen Gründen gewährt. Urlaube für Ferienverlängerungen bewilligen die Schulleitung resp. die Schulpflege zurückhaltend und nur aus belegten, wichtigen Gründen. Urlaube bis zu einem Tag, welche nicht ferienverlängernd sind, können von der Klassenlehrperson resp. an der Bezirksschule von der Schulleitung bewilligt werden. Für Urlaub ab 2 Schultagen ist das Gesuch an die Schulleitung zu richten. Dasselbe gilt für Urlaube ab 6 Schultagen – bitte reichen Sie in diesem Fall das Gesuch mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Urlaub ein, da es von der Schulpflege bewilligt werden muss.
Die Eltern haben Anrecht auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal. Dieser kann pro Schuljahr auch zusammengefasst bezogen werden (total zwei Schultage pro Schuljahr). Bei Urlaubsgesuchen von mehr als zwei Tagen gelten die freien Schulhalbtage automatisch als bezogen. Bei besonderen Schulanlässen oder an Prüfungstagen werden die freien Schulhalbtage in der Regel nicht bewilligt, ebenso nicht vor oder nach Schulferien. Die Eltern müssen den Bezug der schulfreien Halbtage mindestens zwei Tage vorher der betroffenen Lehrperson resp. an der Bezirksschule der Schulleitung mitteilen.
Versicherung
Unfälle in der Schule werden gemäss Krankenversicherungsgesetz grundsätzlich durch diese Versicherung gedeckt. Für Sachbeschädigungen gegenüber der Schule oder Dritten wird den Erziehungsberechtigten eine Haftpflichtversicherung empfohlen. Für Diebstahl, Verlust und Sachbeschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.
Waldschulzimmer
Im Wald haben wir ein spezielles, für Schulkassen der Schule Wettingen eingerichtetes „Schulzimmer“ – einen zum Sitzen und Arbeiten eingerichteten Platz am Eigiweiher.
Zahnprophylaxe
Mehrmals pro Jahr werden die Kinder während des Unterrichtes durch ausgebildete Schulzahnpflegeinstruktorinnen in der Zahnpflege instruiert.
Zeugnis
Im Kindergarten wird einmal im Jahr der Einschätzungsbogen ausgefüllt und mit den Eltern besprochen. Der Einschätzungsbogen ist ein förderorientiertes Instrument und wird im Sinne einer Standortbestimmung eingesetzt. In der 1. Klasse der Primarschule wird per Schuljahresende ein Wortbericht ausgestellt. Ab der 2. Primarschulklasse erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres ein Notenzeugnis, das über Promotion oder Remotion entscheidet (-> Promotionsverordnung).
Zwischenbericht
Am Ende jedes ersten Schulhalbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse einen Zwischenbericht. Dieser beurteilt die Schülerinnen und Schüler bezüglich Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz. Selbst- und Sozialkompetenz werden in Worten ausgedrückt, die Sachkompetenz in Form von Orientierungsnoten. Der Zwischenbericht informiert über Stärken und Schwächen und zeigt auf, in welchen Bereichen im Hinblick auf ein erfolgsreiches Jahreszeugnis noch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen.