Schulordnung

Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung. Überall da, wo Menschen zusammen sind, braucht es Regeln.

Wir pflegen einen wertschätzenden Umgang miteinander und

  • nehmen Rücksicht
  • helfen einander
  • verletzen niemanden, auch nicht mit Worten
  • sind höflich
  • sind tolerant
  • verhalten uns respektvoll
  • halten Ordnung
  • tragen Sorge zum Material
  • befolgen Anweisungen aller Lehrpersonen und des Schulpersonals

1. Unterricht

Unterrichtszeiten an den ersten und zweiten Klassen

  • 08.20-11.50 Uhr Unterricht
  • 13.30-15.05 Uhr Unterricht
  • Die Kinder werden den Unterricht an zwei Nachmittagen besuchen.

Unterrichtszeiten an den dritten und vierten Klassen

  • Die Kinder der dritten und vierten Klassen besuchen den Unterricht an drei Nachmittagen. Der Unterricht an einem dieser Nachmittage kann drei Lektionen beinhalten und bis 16.05 Uhr dauern.
  • Alternativ kann stattdessen eine Stunde bereits um 07.30 Uhr angesetzt werden, sofern am Nachmittag kein Unterricht stattfindet.

Allgemein für alle Klassen

  • Der Blockzeitenunterricht wird am Morgen von 8.20 bis 11.50 Uhr angeboten.
  • Der konfessionelle Unterricht der reformierten und katholischen Kirchen ist nicht Bestandteil der Stundentafel. So kann dieser Unterricht vor oder nach der Schule stattfinden.

2. Schulweg

  • Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Kinder legen den Schulweg selbstständig zurück (keine Eltern-Taxi-Fahrten).
  • Hinweis zur Unfallversicherung: Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind die Heilungskosten bei Schulunfällen obligatorisch bei der Krankenkasse des Kindes versichert.

Mit dem fäG (fahrzeugähnlichen Gerät) zur Schule

Ab der 1. Klasse dürfen die SchülerInnen, nach dem Einholen der Bewilligung bei der Schulleitung, mit einem fäG zur Schule kommen. Handhabung und Einverständniserklärung (PDF- Formular) dazu finden Sie im hier.

3. Schulareal

  • Auf dem Schulareal gilt ein allgemeines Fahrverbot.
  • Die grosse Pause verbringen alle SchülerInnen auf dem Pausenplatz.
  • Während der grossen Pause beobachten Lehrpersonen das Geschehen, und helfen bei Fragen und Problemen.
  • Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Rauchen ist für alle verboten.
  • SchülerInnen dürfen keine elektronischen Geräte sichtbar auf sich tragen. Die Geräte sind ausgeschaltet. Bei Nichtbefolgen werden diese bis Ende des Schultages eingezogen.
  • Fremdes Eigentum wird weder beschädigt noch versteckt.
  • Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden an persönlichem Eigentum.
  • Das Mitführen gefährlicher Gegenstände (Waffen oder waffenähnliche Spielzeuge, Laser und Ähnliches) ist untersagt. Sie werden den SchülerInnen abgenommen und der Schulleitung zur Aufbewahrung abgegeben. Die Rückgabe erfolgt nur an die Erziehungsberechtigten.

4. Schulmaterial, Mobiliar und Gebäude

  • Zum Schulmaterial wird Sorge getragen. Verlust und Beschädigung werden in Rechnung gestellt.
  • Beschädigungen an Gebäuden und Mobiliar werden auf Kosten des Verursachers repariert oder ersetzt.

5. Absenzen

  • Kranke Kinder werden bis 8.00 Uhr via Klapp («Absenz») bei der Lehrperson abgemeldet. Dabei wird die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens mitgeteilt. Ansonsten gilt die Abmeldung nur für einen Tag.
  • Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass verpasster Schulstoff aufgearbeitet wird.
  • Die Abmeldung vom Schwimm- oder Sportunterricht erfolgt schriftlich mit Begründung.
  • Arztbesuche sind, wenn möglich in die schulfreie Zeit zu legen.

6. Urlaub und Q-Halbtage

  • Urlaubsgesuche werden nur aus wichtigen Gründen gewährt und müssen bis spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Termin schriftlich, mit Begründung, bei der Lehrperson (1 Schultag) oder bei der Schulleitung (ferienverlängernd oder ab 2 Schultagen) eingereicht werden. Das offizielle Gesuchformular finden Sie in unserem Downloadbereich.
  • Q-Halbtage sind im Schulgesetz (SAR 401.100) in §38 Abs. 1 geregelt. Vier (4) Q-Halbtage im ganzen SJ (1 Q-Halbtag pro Quartal). Eltern müssen die Q-Halbtage bis spätestens zwei Tage vor dem geplanten Termin der Lehrperson via Klapp mitteilen. Es braucht kein Gesuch - auch nicht, wenn ferienverlängernd.
  • Q-Halbtage und Ferienverlängerung sind nicht möglich, bei Prüfungen (wenn bereits angekündigt) und offiziellen Schulanlässen (Margifest, Leseanlass, Sporttag, Projektwoche, etc.)
  • Bitte beachten Sie: Verpasster Schulstoff muss zu Hause nachgearbeitet werden. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, den verpassten Schulstoff mit dem Kind vor- bzw. nachzuholen und sich um den Bezug der benötigten Unterrichtsmaterialien bei der Lehrperson zu kümmern.

7. Unterrichtsausfall

Für Ausnahmesituationen, in denen die Kinder zu Hause bleiben müssen, führen wir eine Betreuungsliste. Kinder, die auf der Betreuungsliste aufgeführt sind, besuchen den Unterricht in einer Parallelklasse.

 

Die Eltern werden gebeten, die Lehrpersonen bei der Durchsetzung der Hausordnung zu unterstützen!

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